Stockhütte Gurnigel > Hüttenordnung
Hüttenordnung
- Die Stockhütte wird den Mietern zur alleinigen Benützung überlassen. Die Verantwortung für den Hüttenbetrieb und die Hütte liegt daher bei der Lagerleitung.
- Wir erwarten, dass zu allen Einrichtungen und der Umgebung Sorge getragen wird. Allfällige Schäden werden verrechnet.
- Möbel, Wolldecken etc. haben ihren festen Platz. Wenn etwas geändert wird, bitte am Schluss wieder die ursprüngliche Ordnung herstellen.
- Wandmalereien und –schnitzereien sind verboten. Dafür hat es im Korridor ein Brett. Wir freuen uns jedoch über einen Eintrag im Hüttenbuch.
- Wegen Brandgefahr herrscht im oberen Stockwerk ein absolutes Rauchverbot.
- Abfälle und kalte Asche bitte nicht in und um die Hütte entsorgen, sondern in Kehrichtsäcken deponieren und in die Container beim Hotel Gurnigelbad bringen.
- Die Hütte wird mit Holz zentralgeheizt. Da die Holzbereitstellung arbeits- und kostenintensiv ist, bitten wir um sparsamen Holzverbrauch. Für die Feuerstelle im Täli darf das Holz nicht von der Hütte gebraucht werden. In der ganzen Umgebung (im Wald) ist dafür genügend Holz vorhanden.
- Die Brandgefahr in der Stockhütte ist gross. Im Umgang mit Feuer und elektrischen Einrichtungen ist grösste Vorsicht geboten. Beachten Sie bitte das Merkblatt „Brandschutz in der Stockhütte“.
- Bei Problemen mit den technischen Einrichtungen etc. ist mit dem Hüttenwart, der Verwaltung oder dem zuständigen Vorstandsmitglied Rücksprache zu nehmen. (Liste hängt beim Telefon.)
- Beim Telefon finden Sie wichtige Angaben über Feuermeldestelle, Arzt, Polizei usw.
- Das Eternit-Dach darf nicht betreten werden.
- Werden Fahnen aufgezogen, so ist die Lagerleitung dafür verantwortlich, dass sie nicht über Nacht und bei Regen draussen bleiben.
- Während der Vegetationszeit dürfen die Wiesen nicht betreten werden. Der Platz um die Hütte und das Täli sind als Spiel- und Ruheplätze bestens geeignet. Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. Das Betreten von Stall und Scheune nebenan ist untersagt.
- Das Aufstellen von Lautsprechern im Freien ist untersagt.
- Laute Musik im Freien nach 22.00 Uhr ist nicht gestattet.
- Das Übernachten ist für 39 Personen und nur in der Hütte gestattet
- Das Aufstellen von Zelten jeglicher Art ist verboten.
- Das Entfachen von Feuer irgendwo neben der Hütte ist verboten. Bitte benützen Sie dazu die vorgesehene Feuerstelle im Täli.
- Das Durchführen von professionellen Grossanlässen ist verboten.
- Um alle Zweifel zu beseitigen, gilt in der Hütte die Regel: “ Stöck – Wys – Stich“.
- Für jedes Lager muss die Hütte sauber und ordentlich zur Verfügung stehen.Deshalb unsere Bitte: Nehmen Sie bei der Abreise Ihr gesamtes Eigentum wieder mit und hinterlassen Sie die Hütte geputzt und aufgeräumt.
Mühlethurnen, im November 2009
Genossenschaft
Jugend- und Ferienhaus
Stockhütte
Die Verwaltung
Die Hüttenordnung als PDF:
hausordnung.pdf
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