Hüttentarif

(gilt als integrierender Bestandteil der Mietvereinbarung)
1. Übernachtung für Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren
Erste Nacht
  • - Grundpauschale:
    (15 Personen, Küchenwäsche, Küchenbenützung, Holz zum Kochen)
    Fr. 230.00

  • - Jede weitere Person:
     
    Fr. 15.00
Weitere Nächte
  • - pro Person und Nacht:
     
    Fr. 15.00
Vergünstigungen
  • - ab 20 Personen: 1 Person/Nacht gratis
  • - ab 25 Personen: 2 Personen/Nacht gratis
  • - ab 30 Personen: 3 Personen/Nacht gratis
  • - ab 35 Personen: 4 Personen/Nacht gratis
2. Nebenkosten
Zusätzlich zu den vorstehenden Mietpreisen wird separat berechnet:
  • - Kehrichtgebühren:
    pro Sack à 35 Liter
    Fr. 1.90
  • - Beherbergungsabgabe:
    pro Person/Nacht ab 16 Jahren
    Fr. 0.60
  • - Elektrische Energie:
    nach Zählerablesung Hochtarif pro 1 kWh
    nach Zählerablesung Niedertarif pro 1 kwh
    Fr. 0.60
    Fr. 0.50
  • - Telefon:
    Grundtaxe pro Miettag:
    plus Gesprächstaxen nach Zählerablesung
    Fr. 1.50
  • - Kachelofenheizung:
    Oktober bis April: Pauschal pro Miettag
    Mai bis September: pro Heiztag
    (Der Leiter wird gebeten, in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September loyale Angaben über den Heizaufwand zu machen.)
    Fr. 30.00
    Fr. 30.00
3. Anzahlung
Nach Abschluss der Mietvereinbarung wird die Anzahlung von Fr. 100.00 je gemietete Nacht fällig. Die Hüttenreservation ist seitens der Verwaltung erst nach deren Eingang verbindlich.
4. Entschädigung für Absagen oder bei Ausbleiben
Für Absagen bis 1 Monat vor Beginn der Mietzeit wird eine Entschädigung von Fr. 100.00 pro gemietete Nacht berechnet. Bei späteren Absagen oder Nichtantreten der Mietzeit wird dem Mieter eine Entschädigung in der Höhe des Mindestpreises für die vereinbarte Mietdauer belastet. Diese Entschädigung wird nicht eingefordert, wenn der Mieter einen Ersatzmieter stellt oder wenn eine anderweitige Vermietung abgeschlossen wird, jedoch werden Fr. 50.00 als Umtriebsentschädigung verrechnet.
5. Verlust Haustürschlüssel
Bei Verlust des Haustürschlüssels wird eine Entschädigung von Fr. 400.00 verrechnet. (Auswechseln des Schlosses und neue Schlüssel für Vorstandsmitglieder.)

Gültig ab 1. Januar 2010

Hier können Sie die Tarifliste im PDF Format herunterladen:
Tarif.pdf

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